Das Angebot der Schule
Schulpflichtige Kinder werden einmal jährlich durch den Schulzahnarzt oder einen Zahnarzt Ihrer Wahl untersucht. Die Behandlung ist nicht obligatorisch, wird aber sehr empfohlen. Kinder, die neu in die Schule eintreten, erhalten die Informationen von der Lehrperson.
Die Untersuche finden einmal pro Jahr, in der Regel im Herbst, statt. Der Schulzahnarzt trägt den Untersuch sowie eine allfällige Behandlung auf dem „Befund- und Informationsblatt“ ein. Das „Befund- und Informationsblatt“ wird an die Eltern zurückgegeben. Die weitere Behandlung liegt in der Verantwortung der Eltern.
Zudem werden die Kinder des Kindergartens und der Primarschule während des Unterrichts pro Schuljahr in der Regel vier Mal durch die Schulzahnpflegehelferinnen unterrichtet und zum richtigen Zähneputzen angeleitet.
Die Eltern können aus 2 Varianten wählen.
Bei einer Änderung füllen Sie im nächsten Schuljahr das Formular "Reihenuntersuch beim Zahnarzt“ entsprechend anders aus.
Variante 1
Ihr Kind wird vom Schulzahnarzt, Dr. med. dent. Andrej Früh, untersucht. In diesem Falle bezahlt die Gemeinde Schötz den Reihenuntersuch, welcher während der Schulzeit stattfindet. Die Eltern tragen die Kosten einer allfälligen Behandlung.
Variante 2
Ihr Kind wird von einem Zahnarzt Ihrer Wahl untersucht und allenfalls behandelt. Die Eltern tragen die Kosten des Untersuchs sowie der Behandlung. Die Zahnarzttermine sind ausserhalb der Schulzeit anzusetzen. (Ausnahme: Behandlungen bei Spezialärzten)
Adresse
Dr. med. dent. Andrej Früh
Dorfchärn 1
6247 Schötz
Telefon
041 980 20 10
